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   OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04   

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https://dejure.org/2004,6337
OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04 (https://dejure.org/2004,6337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2004 - 2 Verg 4/04 (https://dejure.org/2004,6337)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2004 - 2 Verg 4/04 (https://dejure.org/2004,6337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachrangige Dienstleistungsaufträge unterliegen dem Vergaberecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der öffentlichen Aufträge; Eröffnung des Nachprüfungsverfahrens bzgl. nachrangiger Dienstleistungsaufträge; Prüfungsumfang bei der Prüfung nachrangiger Dienstleistungsaufträge

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Intensität der Vergabeprüfung im Sektorenbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 627
  • BauR 2005, 914 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04
    cc) Auch aus der Entscheidung OLG Düsseldorf NZBau 2002, 634, 635 ergibt sich im Sinne der Antragstellerin nichts anderes.
  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04
    Erst nach Zuordnung eines Auftrags in eine der dort benannten Kategorien kann das bei der Auftragsvergabe anzuwendende Verfahren bestimmt werden (OLG Brandenburg NZBau 2003, 688, 692).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04
    So unterscheidet die Richtlinie 92/50/EWG zwischen Aufträgen, die Dienstleistungen ihres Anhangs I A zum Gegenstand haben und die nach den Bestimmungen der Abschnitte III bis VI vergeben werden, und Aufträgen, die Dienstleistungen im Sinne des Anhangs I B zum Gegenstand haben, für die gemäß Art. 9 die Art. 14 und 16 gelten (so auch EuGH NZBau 2003, 52, 54 [Tz. 47, 48]).
  • VK Baden-Württemberg, 04.05.2004 - 1 VK 16/04

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für BSE-Tests

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04
    Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 04.05.2004 - 1 VK 16/04 - bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

    Zu den weiteren Verstößen tragen die Antragsgegnerinnen vor, dass grundsätzlich nur Verstöße gegen die §§ 8a und 28a VOL/A sowie gegen die vergaberechtlichen Grundsätze geltend gemacht werden könnten (OLG Stuttgart vom 7.6.2004 - 2 Verg 4/04).

    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof hatte trotz der gegenteiligen Entscheidung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart vom 7.6.2004 - 2 Verg 4/04) nicht zu erfolgen.

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

    Allerdings wird teilweise die Auffassung vertreten, dass auf nachrangige Dienstleistungen nicht die Basisparagraphen der VOL/A anwendbar seien, sondern nur die §§ 8 a und 28a, oder dass doch jedenfalls nur die Einhaltung dieser beiden Vorschriften und der vergaberechtlichen Grundregeln (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein könne (OLG Stuttgart NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247, unter I. 3. b bis e m. Nachw.; OLG Brandenburg NZBau 2003, 688, unter B. I. 3. c; Kus, VergabeR 2005, 250 f.; Schaller, Rdnr. 20 zu § 3 VOL/A; wohl auch Müller-Wrede/Noch in Müller-Wrede, VOL/A, Rdnr. 62 zu § 1 a VOL/A m. Nachw.; dagegen im Ergebnis OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 252, unter 1. a; VK Sachsen, Beschluss vom 27. September 2001, 1/SK/85-01, unter II. 2. b; VK Stuttgart, Beschluss vom 16. November 2001, 1 VK 39/01, unter II. 1. c).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung insbesondere nicht von Entscheidungen des OLG Brandenburg (NZBau 2003, 688) oder des OLG Stuttgart (NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247) ab (siehe dazu oben B. II. 4. a).

    Mit Beschluss vom 7. Juni 2004 (NZBau 2004, 627 = VergabeR 2005, 247) hat das OLG den Antrag der Antragstellerin nach § 118 GWB, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde zu verlängern, zurückgewiesen, weil die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

  • VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04

    Auftragsvergabe nach § 15 AEG: GWB anwendbar?

    Damit ist ­ bei Überschreitung des Schwellenwertes ­ auch hinsichtlich nachrangiger Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/A ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich eröffnet (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., 628).

    Der einzige Unterschied zwischen vorrangigen und nachrangigen Dienstleistungsaufträgen liegt also nicht in der Eröffnung des Rechtsweges bzw. in dem Anwendungsbereich des Primärrechtsschutzes, sondern allein in der Tatsache, dass bei Aufträgen im Sinne des Anhangs I B VOL/A der Überprüfungskatalog verringert ist (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 628).

    Hat der Auftraggeber sich also, wie im vorliegenden Fall, gemäß § 15 Abs. 2 AEG für die Ausschreibung von Eisenbahnleistungen im Sinne des Anhangs I B der VOL/A entschieden, ist das Vergabeverfahren der vergaberechtlichen Überprüfung - im eingeschränkten Umfang - unterworfen (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 629).

  • OLG Düsseldorf, 02.01.2012 - Verg 70/11

    Anforderungen an die Ausschreibung rechtsberatender Dienstleistungen; Ausschluss

    Das bedeutet, dass für die Angebotsprüfung daneben lediglich die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien - und nur eventuell konkrete Vorschriften in der einschlägigen Vergabeordnung - herangezogen werden dürfen (vgl. dazu OLG Düsseldorf NZBau 2006, 595; Beschl. v. 27.10.2004 - VII-Verg 52/04, VergabeR 2005, 252; OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.6.2004 - 2 Verg 4/04; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 20.9.2006 - 1 Verg 3/06; BayObLG VergabeR 2002, 510; Müller-Wrede in ders., Komm. zur VOF, 3. Aufl., § 2 VOF Rn. 55; § 16 VOF Rn. 31 f.).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2008 - 3 VK 11/07

    Unverzüglichkeit einer Rüge von Vergaberechtsverstößen; Auslösung der

    Unter Einbeziehung und Bewertung der Rechtsprechung des OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2003 - Verg 3/03 -, des OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 2 Verg 4/04 -, der VK Münster, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VK 12/07 -, der VK Hessen, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 69d VK-72/2004 -, der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juli 2007 - VK-SH 05/07 -, der VK Sachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 1/SVK/50-00 -, der VK Bund, Beschluss vom 5. Mai 1999 - VKA 13/99 -, des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 BvR 2085/03 - und des Europäischen Gerichtshofs, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C-26/03 - sowie das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde 2003/5033) und die daraufhin von der Verkehrsministerkonferenz der Länder gefassten Beschluss zur Selbstverpflichtung zum künftigen Verzicht auf nicht-wettbewerbliche Verfahren und Durchführung transparenter und diskriminierungsfreier Vergabeverfahren im SPNV vom 17. Februar 2006 vertritt er im Ergebnis die Auffassung, dass die Vergabe von SPNV-Dienstleistungsverträgen dem Kartellvergaberecht unterfielen.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung der Vergabekammer Münster mit Beschluss vom 19. Juni 2007 - VK 12/07 - und des OLG Stuttgart mit Beschluss vom 7. Juni 2004 - 2 Verg 4/04 - (jeweils zitiert nach ibr-online) hält die Vergabekammer die grundsätzliche Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts für eröffnet.

  • VK Nordbayern, 14.03.2006 - 21.VK-3194-07/06

    Beurteilung eines Ausschlusses durch die Vergabekammer

    Der Dienstleistungsauftrag unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB handelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).

    minierungsverbot und das Transparenzgebot gelten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).

  • VK Rheinland, 10.09.2015 - VK VOL 15/14

    Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

    Das anzuwendende Recht steht insoweit nicht zur Disposition der Beteiligten, s. OLG Stuttgart, Beschl.v. 07.06.2004 -2 Verg 4/04-.
  • VK Saarland, 19.05.2006 - 3 VK 03/06

    Kein Nachprüfungsantrag bei Markt-Vorstudie - Anwendbarkeit der VOF

    Aus der nur teilweisen Anwendbarkeit der a-Paragraphen kann jedoch nicht gefolgert werden, wie dies das OLG Stuttgart und die Vergabekammer beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg in dem dieser Entscheidung vorangegangenen Beschluss getan haben (OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2004 ­ 2 Verg 4/04), dass die Vergabe der betreffenden Dienstleistungen vollständig dem Rechtschutzsystem des GWB (§§ 97 ff, 102 ff.) entzogen werden sollen (dieser Auffassung sind auch: VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: 125 ­ 032/02 ­ 1/98), VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2001 ­ 1 VK 39/01; VK Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 27.09.2001 (Az.: 1/SVK/85 ­ 01 und 1/SVK 85 ­ 01 G).
  • VK Südbayern, 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-30-05/10

    Internetbekanntmachung: Verstoß gegen das Transparenzgebot?

    Der Dienstleistungsauftrag unterliegt jedoch der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB handelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04).
  • VK Münster, 19.06.2007 - VK 12/07

    Ausübung des dem öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen von Leistungen im

    Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag gemäß §§ 1, 1a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A der Kategorie 18 (Eisenbahnen) des Anhangs I B VOL/A. Ist der Schwellenwert überschritten, ist auch hinsichtlich nachrangiger Dienstleistungsaufträge ein Nachprüfungsverfahren eröffnet, OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2004, 2 Verg 4/04.
  • VK Südbayern, 25.06.2010 - Z3-3-3194-1-28-05/10

    Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers; Transparenzgebot

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